„Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so eine  einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch  nicht anerkannt wird.“

Was Bertholt Brecht in seinen „Flüchtlingsgesprächen“ 1940/41 formuliert hat, ist gute 80 Jahre später noch immer bittere Realität: Während Menschen mit deutschem Pass in 192 von 199 Staaten einen visumsfreien Zugang haben und damit auf Platz 2 des „Henley Passport-Index“ liegen, haben Menschen mit Pässen des Irak, aus Syrien oder Afghanistan nur zu 31 bis 26 Ländern einen visafreien Zugang.

Es ist nahezu unmöglich, in Deutschland einen „regulären“ Asylantrag zu stellen

Allein diese Zahlen illustrieren die Arroganz, mit der in Deutschland die Debatte um „reguläre“ oder „irreguläre Migration“ geführt wird: Menschen, die aus instabilen, von Kriegen, Bürgerkriegen, Armut… geprägten Staaten fliehen müssen, haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, sich visumsfrei zu bewegen – um aber Deutschland zu erreichen, um hier einen Asylantrag zu stellen, ohne zuvor einen anderen europäischen Staat durchquert zu haben, in dem dann laut Dublin-Abkommen ein Asylantrag zu stellen wäre, bleibt nur der Luftweg, verbunden mit strengen Grenz-und Einreisekontrollen schon am Flughafen. 

Und selbst wenn es schutzsuchenden Menschen gelingt, Deutschland zu erreichen und hier ihren Asylantrag zu stellen, entscheidet dank der Klausel sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ weiterhin ihr Pass, ob sie Aussichten auf Asyl und Schutz bekommen oder nicht.

Was als „sicheres Herkunftsland“ gilt, ist eine politische Entscheidung

Die Logik, die dahinter steckt, ignoriert, dass Menschen selbst in einem als „sicher“ definierten Staat durchaus individuelle Fluchtgründe haben können. Zumal die Entscheidung darüber, ob ein Staat als „sicher“ erachtet wird, in erster Linie eine politische ist und weniger den tatsächlichen/realen Bedingungen im betreffenden Staat Rechnung trägt, z. B. wenn dort „nur“ bestimmte Bevölkerungsgruppen Verfolgung oder Diskriminierung ausgesetzt sind.

Was die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD nicht davon abhält, genau dies in Gesetze gießen zu wollen: 

„Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend.“ (Koalitionsvertrag Z. 2996ff). 

Hier werden insbesondere genau die Staaten an den Außengrenzen Europas genannt, mit denen die EU schmutzige Deals ausgehandelt hat, damit sie gegen Geld die Grenzsicherung zu anderen afrikanischen Ländern verstärken und People on the Move an der Überquerung des Mittelmeers hindern – ungeachtet dessen, wie demokratisch verfasst sie sind, ob Menschenrechte geachtet werden, ob sie autokratisch regiert werden wie bspw. Marokko oder sich auf dem Weg in eine Autokratie befinden wie bspw. Tunesien, wo immer wieder Oppositionelle zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Das kann kein Zufall sein. Und damit dies möglichst geräuschlos vonstatten gehen kann, strebt Schwarz-Rot an, „sichere“ Herkunftsländer per Rechtsverordnung festlegen zu können, also ohne Zustimmung des Bundesrates, obwohl dies im Grundgesetz so verlangt wird. 

Abschottung statt Schutz von Menschenleben

Richtig zynisch wird es, wenn Länder, aus denen Menschen fliehen, als „sicher“ definiert werden, weil die Anerkennungsquote für ihre Asylanträge niedrig sei: Dadurch, dass Entscheider:innen Asylgründe nicht anerkennen, wird ein Land nicht sicherer und leben die Menschen in dem betreffenden Land nicht sicherer. Dieser unzulässige Zirkelschluss soll nun laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Gesetz werden: „Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.“ (Koalitionsvertrag Z. 2999f). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Juni 2025 im Bundeskabinett verabschiedet. Worum es geht, formuliert Innenminister Dobrindt in seinem Statement zu diesem Gesetzentwurf ganz unverblümt: „Wir wollen Länder mit geringer Anerkennungsquote schneller und einfacher als sichere Herkunftsstaaten einstufen. […] Zugleich senden wir das Signal in diese Herkunftsländer: Es lohnt sich nicht, sich auf den illegalen Weg nach Deutschland zu machen.

Es geht also nicht um das individuelle Recht auf Asyl oder Verfahrenserleichterungen, sondern einzig um Abschreckung und Abschottung unter Zuhilfenahme des populistischen Begriffs der „illegalen Wege“. Wie Menschen, die fliehen müssen, auf „legalem Weg“ nach Deutschland kommen können, sagt er nicht – vielmehr kappt er die letzten sicheren Fluchtwege kurz nach seinem Amtsantritt mit der Beendigung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte und mit der Kündigung von Aufnahmeprogrammen. Und sogar bereits gemachte Aufnahme-Zusagen an die Menschen, die für deutsche Institutionen in Afghanistan gearbeitet haben, werden zurückgezogen, obwohl diese Menschen unter den Taliban dafür mit Folter, Haft und Tod rechnen müssen. 

Die Berücksichtigung individueller Fluchtgründe ist ein zentraler Bestandteil des Menschenrechts auf Asyl. Dass sie immer weiter zurückgebaut und das Grundrecht auf Asyl damit bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden soll, können wir nicht hinnehmen.

Deshalb: Grenzen auf – zu Land, zu Wasser und im Kopf!

Wer „Stoppt die AFD“ sagt, darf zum Rassismus der gesellschaftlichen Mitte nicht schweigen.
Setz Dich mit uns ein für das Recht aller Menschen, zu kommen, zu gehen und zu bleiben. Denn: Menschenrechte sind unteilbar.
Statt Abschottung und Panikmache brauchen wir sichere Fluchtwege und gleichberechtigte Teilhabe für alle!

Seebrücke Frankfurt
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Quellen